Die vorgerichtliche Streitschlichtung ist Deutschlands älteste Institution. Sie wurde vor über 170 Jahren ins Leben gerufen. Heute sind in 12 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland flächendeckend Schiedsmänner und Schiedsfrauen (Schiedspersonen) tätig. In Sachsen nennen sich die Schiedsmänner und Schiedsfrauen seit dem 01.01.2000 Friedensrichter und Friedensrichterinnen.

Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig. Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten zu zahlen. Die Gebühr kann sich unter Umständen bis auf 50,-- € belaufen (einschließlich Auslagen wie Portokosten usw.) Schiedspersonen können nur Vergleiche schließen, sie dürfen und können keine Urteile sprechen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch bei dem zuständigen Rechtsamt der Städte und Gemeinden, den örtlichen Polizeidienststellen und den Amtsgerichten

Übersicht über die im Amt befindlichen Schiedsleute und deren Stellvertreter im Amtsgerichtsbezirk Iserlohn

Bezirke der Stadt Iserlohn.