Zentralisierung des Eildienstes beim Amtsgericht Hagen

Seit dem 01.07.2022 werden die Geschäfte des richterlichen Eildienstes im Landgerichtsbezirk Hagen konzentriert von dem Amtsgericht Hagen wahrgenommen.

Einzelheiten der Eildienstregelung können Sie dem vom Landgericht Hagen veröffentlichten Präsidiumsbeschluss auf der Internetseite des Landgerichts Hagen entnehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht Iserlohn während Eildienstzeiten nicht als Postannahmestelle des Amtsgerichts Hagen dient. Mithin sind Anträge, die im Eildienst erledigt werden sollen, zwingend unmittelbar bei dem Amtsgericht Hagen einzureichen.