Wegen gleitender Arbeitszeit und einer Vielzahl von Beschäftigten, die nur halbtags arbeiten, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter zweckmäßig.
Dieser kann sich vor Ihrem Besuch anhand der Akte mit Ihrem speziellen Anliegen befassen. Beachten Sie dabei bitte die in den Schreiben des Gerichts genannte Durchwahlnummer.
Sprechzeiten:
Wochentag |
Vormittags |
Nachmittags |
---|---|---|
Montag | 08:30 - 12:30 Uhr | Keine Sprechzeit |
Dienstag | 08:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:30 Uhr | Keine Sprechzeit |
Donnerstag | 08:30 - 12:30 Uhr | Keine Sprechzeit |
Freitag | 08:30 - 12:30 Uhr | Keine Sprechzeit |
Das Amtsgericht Iserlohn ist während der gesamten Sitzungszeiten geöffnet, auch soweit diese über die Dienstzeiten hinaus andauern.
Außerhalb der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit, Schriftstücke bis zum Dienstende an der Pforte abzugeben oder den Briefkasten zu benutzen. Beachten Sie bitte die Hinweise zum Nachtbriefkasten.
Hinweis:
Für einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim hiesigen Nachlassgericht wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten.