Warnung vor Betrugsversuchen – Gefälschte Kostenrechnungen im Umlauf

 

Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.

 

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.

Der Bezug zum Amtsgericht sowie die weiteren Angaben zu vertretungsberechtigten Personen und die Handelsregisternummer sind offensichtlich dem Handelsregister entnommen.

Die Empfängerkonten befinden sich - wie auch (teilweise) zuletzt - in Litauen. Anstelle einer Privatperson als Zahlungsempfänger wird dort nunmehr angeführt: ‚Handelsregister‘. 

Die Anführung von Zahlstellen in Hamburg und München im Adressfeld könnte bedeuten, dass weiterhin noch viele betrügerische Zahlungsaufforderungen versendet werden, der ZZJ diese allerdings nicht mehr zur Kenntnis gebracht werden.

Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen.

Anhaltspunkte für die Fälschung einer Kostenrechung ergeben sich auch, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain "handelsregister.de" ggf. nur geringfügige Abweichungen aufweist.

 

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.

 

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.“