Gefälschte Kostenrechnungen im Umlauf

Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.

Der Bezug zum Amtsgericht sowie die weiteren Angaben zu vertretungsberechtigten Personen und die Handelsregisternummer sind offensichtlich dem Handelsregister entnommen.

Die Empfängerkonten befinden sich auch teilweise in Deutschland. Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Landeswappe Nordrhein-Westfalen versehen.

Anhaltspunkte für die Fälschung einer Kostenrechung ergeben sich, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain "handelsregister.de" ggf. nur geringfügige Abweichungen aufweist.

Ferner sind Kostenrechnungen von einem ausgedachten Richter unterschrieben. Die richtigen Kostenrechnungen werden maschinell erstellt und sind daher nicht unterschrieben. 

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.

 

Betrug mit gefälschten Mahnschreiben und Kostenrechnungen

Für die Betrugsversuche werden keine gerichtlichen Kostenrechnungen gefälscht, sondern diese erfolgen (derzeit bekannt) im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Die betrügerischen Schreiben haben gemein, dass ein angebliches Schreiben eines Gerichtsvollziehers mit gefälschtem Dienstsiegel und gefälschter Unterschrift beigefügt wird, um den Forderungen eine gewisse Glaubwürdigkeit beizumessen. Der Gerichtsvollzieher existiert dabei namentlich, ist jedoch nicht bei der angegebenen Behörde tätig.